Auflage des Verzeichnisses über die Auszahlung der Jagdpacht
gemäß § 15 Abs. 3 und 4 des Jagdgesetzes LGBI. Nr. 13/1988 Die Aufteilung der Jagdpacht für das Jagdjahr 2017/25 wurde gemäß dem Jagdgesetz LGBL. Nr. 32/1988 vorgenommen. Das entsprechende Verzeichnis liegt in der Zeit vom 15. Januar bis 28. Februar 2026 im Gemeindeamt Schnifis auf Jeder Grundbesitzer kann gemäß § 15 Abs. 4 des Jagdgesetzes in dieser Zeit während der Amtsstunden in das Verzeichnis Einsicht nehmen. Einwendungen sind spätestens bis zum Ende der Auflagefrist beim Gemeindeamt mündlich oder schriftlich einzubringen.
Der Bürgermeister
i.A. Füchsl