Haussammlung des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Vorarlberg
📅 Zeitraum: 1. Oktober – 31. Oktober 2026
🏠 Ort: Gemeindegebiet [Name der Gemeinde]
Wichtige Hinweise:
- Sammlerinnen und Sammler weisen sich mit einer Bescheinigung über die Bewilligung aus.
- Sammelbüchsen tragen den Hinweis: „Blinden- und Sehbehindertenverband Vorarlberg“.
- Sammlerinnen und Sammler sind mindestens 14 Jahre alt.
- Auf Wunsch erhalten Sie einen Spendenbeleg.
- Die Spenden kommen vollständig der Unterstützung von blinden und sehbehinderten Menschen zugute.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!