Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern
Aufgrund der steigenden Temperaturen kommt es derzeit zu verstärktem Pflanzenwachstum. Ragen Bäume, Hecken oder Sträucher in Verkehrsflächen oder Gehsteige, können diese die Sicht beeinträchtigen und stellen eine Gefährdung dar.
Grundeigentümer:innen werden daher ersucht, ihre Anpflanzungen so zurückzuschneiden, dass Straßen und Gehwege jederzeit sicher und ungehindert benutzbar sind. Nur so kann auch möglichen Schadenersatzansprüchen vorgebeugt werden.
Bitte beachten Sie das geltende Lichtraumprofil:
- Über Geh- und Radwegen ist eine lichte Höhe von mindestens 2,50 m freizuhalten
- Über Fahrbahnen beträgt diese mindestens 4,50 m
Zudem sind Straßenbeleuchtungen und Verkehrszeichen von Bewuchs freizuhalten, um deren Sichtbarkeit und Funktion zu gewährleisten.
Auch geringfügig überhängende Äste können unter Schneelast zu erheblichen Behinderungen führen und den Winterdienst erschweren.
Wir ersuchen daher alle Grundeigentümer:innen, rechtzeitig einen entsprechenden Rückschnitt vorzunehmen.
Vielen Dank für eure Mithilfe.