Videoüberwachung Kindergartenspielplatz

Videoüberwachung Kindergartenspielplatz

Nachdem es nun vermehrt zu Zwischenfällen mit Glasscherben, Tabletten und ähnliches gekommen ist, wird der Spielplatz bis auf weiteres videoüberwacht.  

Die Rechtsgrundlage dafür ist die Leitlinie zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Videogerät des edpb (European Data Protection Board). Es gilt dabei der Rechtsgrundsatz des berechtigten Interesses und der Notwendigkeit der Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt. Ebenso gilt es im Sinne der Leitlinie die Daten zu minimieren, die Aufzeichnung auf ein Minimum der Zeit zu Begrenzen und vom Zugriff dritter zu schützen.

Deshalb gilt folgende Regelung

  • Die Aufnahme erfolgt ausschließlich außerhalb der Kindergarten-Öffnungszeiten
  • Die Daten werden nur 7 Tage aufbewahrt
  • Lediglich lokal gespeichert (keine Cloudablage)
  • Und nur im Verdachtsfall ausgewertete 

Die Videoüberwachung wurde bereits mit jeweils einem Schild an den Eingängen zum Spielplatz gekennzeichnet

 

Bürgermeister, Simon Lins