Personalausweis

Die Antragstellung erfolgt beim Gemeindeamt oder bei der Bezirkshauptmannschaft.

Mitzubringende Dokumente (bei Nichtvorlage eines roten Reisepasses):

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • ein aktuelles, ausweiskonformes Passbild (Datum muss ersichtlich sein)
  • eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
  • amtlicher Lichtbildausweis oder eine Identitätszeugin/ ein Identitätszeuge
  • Gebühr: ab 16. Geburtstag € 61,--, ab 12. Geburtstag € 26,30, ab 2. Geburtstag € 26,30, 0-2 Jahre, gratis,
    (Ein Reisepass bzw. Personalausweis, der am zweiten Geburtstag des Kindes beantragt wird, hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und ist gebührenfrei, sofern es der erste Reisepass bzw. Personalausweis ist.  Der Antrag muss (exakt) am 2. Geburtstag des Kindes beim Gemeindeamt einlangen bzw. weiterbearbeitet werden. Fällt der 2. Geburtstag auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag ist der nächste Arbeitstag für das Einlangen beim Gemeindeamt maßgebend )  

 

Zuständig