Studienbeihilfe

  1. Die Gemeinde Schnifis vergibt eine Beihilfe an Studenten, die ihren Hauptwohnsitz in Schnifis und den Nebenwohnsitz am Studienplatz außerhalb Vorarlbergs haben. Voraussetzung ist die Inskription an einer 
    • Universität
    • Hochschule
    • Akademie oder 
    • einer ähnlichen Bildungseinrichtung.

  2. Die Beihilfen werden über das Ansuchen des/der Studierenden gewährt. Der Termin zur Antragstellung wird jeweils im Amtsblatt bekannt gegeben und soll in der Zeit von März bis Mai liegen. Dem Ansuchen ist ein Studienplan beizulegen. Jeder Studienabschnitt darf höchstens um ein Semester überzogen werden. Der positive Abschluss jedes Studienabschnittes ist durch entsprechende Zeugnisse zu belegen. Eine Beihilfe wird nicht mehr gewährt, wenn mehr als ein Wechsel der Studienrichtung vorgenommen wird.

  3. Die Studienbeihilfe beträgt bei Erfüllung dieser Voraussetzungen jährlich € 100,00.

  4. Zu Unrecht bezogene Beihilfen sind zurückzuzahlen.

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Formulare